Unternehmenssanierung,
Beratung im Insolvenzrecht

Wenn Ihr Unternehmen aufgrund von Fehlentwicklungen oder externer Effekte in eine Krise geraten ist, entwickeln wir mit Ihnen Sanierungspläne, erstellen oder prüfen Sanierungsgutachten und führen für Sie Verhandlungen mit Banken, Geschäftspartnern und anderen Gläubigern. Wir setzen für Sie Sanierungsgestaltungen wie Kapitalerhöhungen, Aufnahme neuer Gesellschafter und alternative Finanzierungsformen um. Auf diese Weise schaffen wir mit Ihnen gemeinsam intern und extern neue Strukturen und begleiten Sie auf Ihrem Weg zu geschäftlichem Erfolg.

Es gibt Situationen, in denen sich ein Insolvenzverfahren nicht vermeiden lässt. In diesen Fällen beraten wir Sie im Vorfeld und bei Stellung des Insolvenzantrags. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Gläubigern, dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach alternativen Möglichkeiten zur Verfahrensbeendigung, z.B. durch Umsetzung eines Insolvenzplans.

Stehen Sie als Gläubiger einem insolventen Unternehmen gegenüber, helfen wir Ihnen bei der Anmeldung Ihrer Forderung und Durchsetzung Ihrer Gläubigerrechte im Insolvenzverfahren. Zu diesem Zweck prüfen wir für Sie Anfechtungsmöglichkeiten und Haftungstatbestände; nötigenfalls vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht.